Gesundheits- & Versorgungsdaten ermöglichen dem Gesundheitswesen und der Forschung medizinischen Fortschritt und bessere Prävention
und Behandlung der Patientinnen und Patienten.
Es ist daher wichtig, die Nutzung von Gesundheitsdaten zum Wohl der Patientinnen und Patienten und im Einklang mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Vorgaben in Versorgung und Forschung weiter zu fördern und die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung konsequent weiter zu verfolgen. Mit dem
Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte
Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle
für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Das Ziel: eine bessere Gesundheitsversorgung für alle! Das geplante Vorhaben müsse aber
konkrete zusätzliche Maßnahmen und Garantien enthalten um den mit der jeweiligen Verarbeitung einhergehenden hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angemessen
begegnen zu können.